DKOU 2018 – Spezifischer Kreuzschmerz bedeutet Bildgebung

DKOU 2018 – Spezifischer Kreuzschmerz bedeutet Bildgebung

„Für die Diagnose eines Spezifischen Kreuzschmerzes ist in der Regel eine bildgebende Diagnostik nötig.“ Diese Aussage steht in der neuen deutschen S2-Leitlinie ‚Spezifischer Kreuzschmerz’. Es ist die erste Leitlinie, die aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zur Behandlung von Patienten mit spezifischen Kreuzschmerzen dokumentiert.

  • Präsentationstag:
    24.10.2018 0 Kommentare
  • Autor:
    kf/ktg
  • Sprecher:
    René Schmidt, Alb-Fils Kliniken, Göppingen/Geislingen
  • Quelle:
    Deutscher Kongress Orthopädie und Unfallchirurgie 2018

Der Leitlinie seien ausgiebige interdisziplinäre Diskurse mit radiologischer Beteiligung vorausgegangen, berichteten René Schmidt, Alb-Fils Kliniken, Göppingen/Geislingen und Kollegen einhellig. Der Prozess bis zur Publikation sei nicht einfach gewesen.

Die neue Leitlinie

Die Leitlinie Spezifischer Rückenschmerz ergänzt nun die seit 2010 bestehende und 2017 aktualisierte Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) ‚Nicht-spezifischer Kreuzschmerz’. Im Unterschied zum unspezifischen, rein funktionell begründeten Kreuzschmerz liegen dem spezifischen Kreuzschmerz krankhafte Veränderungen der Wirbelsäule zugrunde.

Wann Bildgebung?

Bei schmerzhaften Erkrankungen der Wirbelsäule gilt in den ersten zwei bis drei Wochen die NVL Nicht-spezifischer Kreuzschmerz, sofern keine somatische Ursache erkennbar ist. Bei 85 bis 90 Prozent der Patienten sei keine direkte körperliche Ursache ermittelbar, so der Herzogenauracher Orthopäde Bernd Kladny. Hier sei die Bildgebung laut Leitlinie zunächst nicht indiziert. In der Regel verschwinden die nicht-spezifischen Rückenschmerzen ohne weitere Therapie.

Bessern sie sich nach wenigen Wochen nicht, sollte die Leitlinie ‚Spezifischer Kreuzschmerz’ genutzt werden. Nach vier bis sechs Wochen leitliniengerechter Therapie bei anhaltenden oder fortschreitenden Kreuzschmerzen empfiehlt die Leitlinie, die Bildgebung zur weiteren Abklärung.

Indikationen

Die Leitlinie sieht folgende Methoden bei folgenden konkreten Indikationen vor:

  • Discogenes Lumbalsyndrom bei Osteochondrose:
    MRT, primär keine CT.
    Die lumbale Diskographie ist nicht indiziert.
  • Spinalkanalstenose:
    MRT-Diagnostik und gegebenenfalls Röntgenaufnahmen im Stehen und Funktionsaufnahmen.
  • Spondylolyse und Spondylolisthesis:
    Röntgenbilder der LWS im Stand in zwei Ebenen.
    Die seitliche Ganzwirbelsäulen-Röntgenaufnahme im Stand kann besonders zur OP-Planung wichtige Zusatzinformationen liefern.
    Die MRT ist indiziert zur Planung operativer Eingriffe.

Schmidt erläuterte, dass andere Länder in ihren Leitlinien die Bildgebung deutlich früher empfehlen. So stehe in der österreichischen Leitlinie von 2018, „die Indikation für die frühzeitige Bildgebung sollte nach klinischem Ermessen erfolgen“. Die MRT sei hierbei mit einem Evidenzgrad B bewertet.

Über spezifischen Rückenschmerz

Erläutert ist der spezifische Rückenschmerz in der Leitlinie folgendermaßen: Er ist nicht vital-bedrohlich. „Red flags“ wie Frakturen, bakterielle Infektionen, neurologische Defizite und Tumoren müssen also ausgeschlossen sein. Wurde eine spezifische Ursache ermittelt und sprach die leitliniengerechte Therapie nach der NVL ‚Nicht-Spezifischer Kreuzschmerz’ nicht an, liegt ein spezifischer Kreuzschmerz vor.

Seine Ursache ist dann zu aufzuklären durch Gespräch, Befragung, klinisch-orthopädische, klinisch-neurologische, schmerzpalpatorische und funktionspalpatorische Untersuchung sowie Laboruntersuchungen und bildgebende Verfahren.

Ursachen des spezifischen Kreuzschmerzes

Als Ursachen des spezifischen Rückenschmerzes, wie ihn die neue Leitlinie definiert, nannte Schmidt:

  • Lumbales Facettensyndrom / Spondylarthrose
  • Discogenes Lumbalsyndrom bei Osteochondrosis vertebralis
  • Axiale Spondylarthritis
  • Morbus Baastrup
  • Spinalkanalstenose
  • Spondylolyse und Spondylolisthesis
  • Myofasciale Dysfunktion
  • Hypomobile segmentale Dysfunktion der LWS (Blockierung)

Die passende Therapie fänden Patient/in und Therapeut/in dann durch partizipative Entscheidungsfindung. „Erst die Schmerzanalyse gestattet die Anlage eines individuellen Therapieplans“, unterstrich Hermann Lochen, Zentrum für Manuelle Medizin und Schmerztherapie in Tettnang, in der gleichen Session.

Die neue Leitlinie ist online abrufbar unter:
www.leitlinien.de
www.awmf.org

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