Ärztliche Zweitmeinung: 15 Vorschläge für eine Ausweitung des Verfahrens

Ärztliche Zweitmeinung: 15 Vorschläge für eine Ausweitung des Verfahrens

Das IQWiG hat elektive Eingriffe identifiziert, bei denen PatientInnen von einem Zweitmeinungsverfahren besonders profitieren könnten. Dazu zählt auch die Erstdiagnostik einer stabilen KHK.

  • Datum:
    06.04.2021
  • Autor:
    J. Flintrop (mh/ktg)
  • Quelle:
    Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

Bei der individuellen Entscheidungsfindung für oder gegen einen bestimmten planbaren medizinischen Eingriff haben GKV-Versicherte in definierten Fällen einen Anspruch darauf, sich eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einzuholen. Für welche Eingriffe dies konkret gilt, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren fest.

Dieser Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung soll auf weitere Eingriffe ausgeweitet werden. Deshalb beauftragte der G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) damit, therapeutische Eingriffe oder diagnostische Maßnahmen zu identifizieren, die für eine Aufnahme in die Zweitmeinungs-Richtlinie des G-BA infrage kommen.

15 Eingriffe und Eingriffsgruppen vorgeschlagen

Das IQWiG hat nun 15 Eingriffe und Eingriffsgruppen vorgeschlagen, die für eine Ausweitung des Zweitmeinungsverfahren besonders geeignet sein könnten.

Mit der perkutanen Koronarintervention (PCI) und der Koronararterien-Bypassoperation (CABG) sind zwei gegebenenfalls alternative und unterschiedlich invasive Therapieoptionen bei Herzkranzgefäßverengungen in der Auswahl enthalten, die in einem Zweitmeinungsverfahren fallweise gegeneinander abzuwägen und in einer Entscheidungshilfe für Patientinnen und Patienten entsprechend darzustellen wären, betonen die Autorinnen und Autoren des Berichts.

Das Gleiche gelte für den Fall einer Erstdiagnostik einer stabilen chronischen koronaren Herzkrankheit (KHK), wo die noch überwiegend angewendete Herzkatheter-Untersuchung gegen eine weniger invasive Bildgebungsdiagnostik mit CT- und MRT-gestützten Prozeduren (Myokardperfusionsbildgebung) abzuwägen sei.

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