Röko Digital 2023 – Energieeffizienz in Praxen: Sofortmaßnahmen

Röko Digital 2023 – Energieeffizienz in Praxen: Sofortmaßnahmen

Trotz der Energiekrise ist ein großer Teil der Energieeffizienzpotenziale noch nicht erschlossen – auch in der Radiologie. Erste Schritte zu mehr Effizienz fokussieren sich auf weniger Energieverbrauch.

  • Präsentationstag:
    25.05.2023 0 Kommentare
  • Autor:
    kf/ktg
  • Sprecher:
    Rüdiger Lohse, DENEFF EDL_HUB GmbH, Berlin
  • Quelle:
    RöKo Digital 2023

Rund 44% des Endenergiebedarfs in der deutschen Industrie und im Dienstleistungssektor ließen sich einsparen. Zu diesem Ergebnis gelangt eine 2023 publizierte Studie der Hochschule Niederrhein, so Rüdiger Lohse beim Digitalen RöKo 2023. Lohse entwickelt Energiedienstleistungsmodelle, unter anderem für Kliniken und soziale Einrichtungen.

Um trotz hoher Energiepreise wettbewerbsfähig zu bleiben, ist der Energieverbrauch die Stellschraube, die sich sofort beeinflussen lässt. „Die Ziele der Energiewende sind mit wirtschaftlichen Mitteln erreichbar“, so Lohse. Das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis haben Energiecontrolling und Betriebsoptimierung. Sie sollten daher flächendeckend eingeführt werden.

Strategisch empfahl Lohse, Bereiche zu clustern, beispielsweise nach Gesamtenergieverbrauch und Energieverbrauch pro Quadratmeter. Bereiche, die für beide Parameter hohe Werte aufweisen, würden dann zuerst angegangen und an Benchmarks ausgerichtet. Man würde also beispielsweise erheben, wo pro Patient:in (oder Einheit oder Bett) am meisten Energie verbraucht wird, um diese Bereiche dann zu optimieren.

Lohse empfahl Netzwerke zu nutzen, die diesen Prozess unterstützen. Hierfür gibt es beispielsweise regionale Ansprechpartner:innen, die Energieberatung vermitteln, bzw. regionale Energieberater:innen. Als potenzielle Anbieter für die Projektentwicklung nannte Lohse die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz EDL Hub und den Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V.

Mögliche Effizienzmaßnahmen

Als Beispiele für konkrete Maßnahmen nannte Lohse:

  • Beleuchtung. Dazu gehört beispielsweise der Wechsel auf energiesparende LED-Lampen.
  • Wärmeschutz. Dazu gehört eine Überprüfung der Wärmedämmung oder barrierefreie Fenster und Türen.
  • Regelung. Damit ist die Regelung und Einstellung der Wärmeerzeugung und -verteilung gemeint, also beispielsweise die Einführung einer Sensorik mit Temperaturfühlern; Fensterkontakte und gesteuerte Stellantriebe sind ebenfalls Teil möglicher Maßnahmen.
  • Warmwasserbereitung. Hier ist der Umstieg auf Geothermie oder Fernwärme zu prüfen, ebenso die bedarfsbezogene Regelung der Warmwasserzufuhr in Kombination mit Warmwasserspararmaturen.
  • Thermostate. Hiermit ist die genaue automatisierte Temperaturregelung einzelner Räume gemeint.
  • Lüftung. Bedarfsgerechte Raumlufttechnik, die zu verbesserter Luftqualität und geringerem Energieverbrauch führt, zählen dazu.
  • Wärmeverteilung. Pumpen, Stellantriebe und Mischer fallen hierunter. Bedarfsgerechte Wärmeverteilung spart deutlich Heizkosten.
  • Wärmeerzeugung und Abwärmenutzung. Hiermit ist die Bereitstellung von Restenergie durch erneuerbare Energien gemeint, ebenso wie die bessere Wirtschaftlichkeit und CO2-Einsparung.
  • Geräte. Der Energieverbrauch der Geräte ist zu erheben und zu senken. Besonders ineffiziente Geräte sollten erneuert werden.

Finanzierungsmöglichkeiten

Für die Förderung der Maßnahmen stehen verschiedene Töpfe zur Verfügung:

  • Förderung für Projektentwicklung. Hier steht beispielsweise die Bundesförderung Energieberatung zur Verfügung.
    • Modul 3 regelt die Contracting- und Orientierungsberatung. Machbarkeitsstudien mit vertraglicher Einspargarantie werden ebenfalls gefördert. Einzelne Bundesländer fördern die Projektentwicklung, Baden-Württemberg beispielsweise über der Förderprogramm Klimaschutz Plus.
    • Über Modul 6 für Nichtwohngebäude sind inzwischen auch Förderprogramme für kleinere Einrichtungen und Praxen aufgelegt.
  • Bundesförderung Effiziente Gebäude. Einzelmaßnahmen enthalten unter anderem Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung, Fachplanung und Baubegleitung. Für Nichtwohngebäude fällt die Sanierung zu einem Effizienzhaus unter die Bundesförderung, ebenso die Fachplanung und Baubegleitung, sowie die Zertifizierung als nachhaltiges Gebäude. Mindestinvestitionsvolumen und Fördersatz variieren. Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen.
  • BMUV Programme für Sozialeinrichtungen. Hier geht es die strategische Konzeptentwicklung und konkrete Klimaanpassungsmaßnahmen. Gefördert werden umfassende Beratungen und die Erstellung von individuellen Klimaanpassungskonzepten. Antragsberechtigt sind unter anderem gemeinnützige Vereinigungen und Unternehmen im Gesundheitswesen.

Kommunalrichtlinie

Über die Kommunalrichtlinie lassen sich anteilig zusätzliche Personalressourcen z.B. für die Klimaschutzkoordination finanzieren. Freigemeinnützige Einrichtungen sind förderfähig, besonders auf Trägerebene. Klimaschutzkoordination oder Klimaschutz-Beratungsleistungen erhalten generell mindestens 70% Förderung. Außerdem ist die allgemeine Gebäude-Energieberatung förderfähig (www.bafa.de).

Lohse ging außerdem auf Möglichkeiten des Energiespar-Contracting ein. Die Auslagerung der Planung, Finanzierung, Maßnahmenumsetzung und Instandhaltung an einen Contractor ist erst ab einer gewissen Größe sinnvoll. Lohse nannte als Orientierungswert 50.000 Euro Einsparpotenzial im Jahr.

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