30 Jahre BfS: Neue Aufgaben für das Bundesamt
30 Jahre nach seiner Gründung steht das Bundesamt für Strahlenschutz vor neuen Herausforderungen. Zum Auftakt des Jubiläumsjahres ist das neue Strahlenschutzrecht in Kraft getreten, das dem BfS zahlreiche neue Aufgaben zuschreibt.
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Datum:31.01.2019
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Autor:J. Lauer (mh/ktg)
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Quelle:Bundesamt für Strahlenschutz
Neben der Digitalisierung und dem Mobilfunk, dem Strahlenschutz beim Stromnetzausbau und dem UV-Schutz ist der Schutz des Menschen vor Strahlenanwendung in der Medizin und dem radioaktiven Edelgas Radon ein zentraler Punkt.
Referenzwert für Radon
Seit Jahresanfang gilt erstmals umfassend ein Referenzwert für Radon in allen Aufenthaltsräumen, das heißt auch in Wohnungen und an Arbeitsplätzen, um das gesundheitliche Risiko zu verringern. Bis Ende 2020 müssen deutschlandweit Gebiete ausgewiesen werden, in denen eine hohe Radon-Konzentration in vielen Gebäuden zu erwarten ist.
Medizin: Bedeutsame Vorkommnisse erfassen
Auch im medizinischen Bereich hat der Gesetzgeber dem BfS zusätzliche Aufgaben übertragen, um die Sicherheit bei Strahlenanwendungen in Diagnostik und Therapie zu erhöhen. Als zentrale Stelle erfasst das BfS künftig beispielsweise alle bedeutsamen Vorkommnisse, bei denen Menschen unbeabsichtigt oder unfallbedingt einer nennenswerten ungerechtfertigten Strahlenbelastung ausgesetzt werden, etwa wenn aufgrund eines technischen oder menschlichen Fehlers eine CT-Untersuchung wiederholt werden muss und dadurch ein Schwellenwert überschritten wird. Das BfS erfasst und verbreitet künftig die aus solchen Vorkommnissen gewonnenen Informationen bundesweit, um ähnliche Ereignisse zu vermeiden und den Strahlenschutz in der Medizin zu verbessern.
Nuklearer Notfall
Kommt es beispielsweise durch einen Unfall in einem Kernkraftwerk zur Freisetzung großer Mengen radioaktiver Stoffe, nimmt das radiologische Lagezentrum des Bundes seine Arbeit auf. Das BfS erstellt dabei umgehend das bundeseinheitliche radiologische Lagebild. Es ist die Grundlage für Informationen, Verhaltensempfehlungen und Schutzmaßnahmen durch Bundes- und Landesbehörden einschließlich der Katastrophenschutzbehörden vor Ort.