Radimetrics™ – der Mehrwert für Medizinphysikexperten
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Datum:12.03.2020
Mit Radimetrics™ können die mit Routineaufgaben verbundenen Kosten gesenkt werden. Vorschriften wie die Euratom-Richtlinie werden voraussichtlich die Zuständigkeiten des Medizinphysikers und die damit verbundenen VZÄ-Anforderungen für Institute erweitern. Die Automatisierung der Datenerfassung und der Dosisberechnung kann dazu beitragen, den manuellen Erfüllungsaufwand zu verringern.
Deutliche Reduktion der benötigten MPE-Kapazitäten mit Einführung eines Systems zum Strahlendosismanagement
Beispielrechnung für eine Praxis mit einem CT - jährlicher Aufwand im ersten Jahr bei Verwendung unterschiedlicher Hilfsmittel
* basierend auf einem Stundenlohn von 100,- Euro, inkl. Standby- und Reisekosten
Durch die Einführung eines Dosismanagementsystems kann in diesem Beispiel eine Reduktion des MPE-Aufwands um 40% jährlich erreicht werden. Wird von einem Stundenlohn des MPE von 100,- Euro ausgegangen, entspricht dies einer Kostenreduktion von 12.000€.
Mithilfe eines Bildqualitätsevaluierungsprogramms können die MPE-Kosten weiter reduziert werden. Eine enorme Einsparung von Aufwand seitens des Radiologen ist dadurch ebenfalls zu verzeichnen von etwa 87%.
Übertragung auf eine klassische radiologische Praxis
Für weitere gleichartige Geräte lässt sich der Arbeitsaufwand des Medizinphysikexperten reduzieren, auch die Reise- und Standby-Kosten könnten bei weiteren Geräten entfallen. Zumindest bei Einsatz geeigneter Dosisdokumentationssysteme wären zusätzliche Kosteneinsparungen für weitere Geräte im selben Betrieb möglich, da der Verwaltungsaufwand weiter sinkt. Für eine klassische radiologische Praxis (ein CT, ein MRT, zwei Röntgensysteme) mit einem Dosisdokumentationssystem bedeutet dies monetäre Mehrausgaben für den Medizinphysikexperten von ca. 35.000,- Euro pro Jahr zuzüglich 140 zusätzlichen Arbeitsstunden für die Radiologen.
Diese Arbeitsstunden könnten durch den Einsatz eines Bildqualitätsevaluierungsprogramms auf unter 20 reduziert werden. Ohne die Unterstützungsprogramme wären die Kosten etwa 15.000,- Euro höher.
Erhalten Sie mehr Informationen im Gutachten von Prof. Dr. Christoph Hoeschen zu der Bedeutung der neuen Strahlenschutzgesetzgebung EURATOM 2013/59, des Strahlenschutzgesetzes 2017/18 sowie der folgenden Verordnungen auf die radiologischen Abläufe.
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