Früherkennung mittels CT: BfS kritisiert aktuelle Angebote
Die derzeit angebotenen Untersuchungen zur Früherkennung schwerer Krankheiten mittels Computertomographie sind rechtlich nicht zulässig. Darauf weist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hin.
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Datum:20.09.2019
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Autor:N. Meßmer (mh/ktg)
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Quelle:Bundesamt für Strahlenschutz
Erschwerend komme hinzu, so das BfS, dass die im Internet bereitgestellten Informationen der Anbieter mehrheitlich auf Qualitätsmängel schließen ließen. Zu diesem Ergebnis kommt das BfS nach einer exemplarischen Auswertung von 150 Websites radiologischer Praxen und Kliniken, die CT-Früherkennungsuntersuchungen anbieten.
„Radiologische Verfahren können bei der Früherkennung von Krebs oder Herzerkrankungen eine wichtige Rolle spielen“, betont BfS-Präsidentin Inge Paulini. „Allerdings muss sorgsam bewertet werden, ob der Nutzen einer solchen Untersuchung die damit verbundenen Risiken rechtfertigt und ob die erforderlichen Qualitätsstandards eingehalten werden.“
Röntgenbasiert: Mammographie-Screening einziges legales Angebot
Bisher ist das Mammographie-Screening zur Brustkrebs-Früherkennung das einzige legale Angebot, das Röntgenstrahlung zur Früherkennung einsetzt. Hierbei handelt es sich um ein Früherkennungsprogramm mit bundeseinheitlichen Qualitätsvorgaben und einer klar abgegrenzten Zielgruppe.
Das Ende 2018 in Kraft getretene Strahlenschutzgesetz ermöglicht dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), weitere Röntgenuntersuchungen für die Früherkennung von Krankheiten wie Lungen- oder Darmkrebs, Verengung der Herzkranzgefäße oder Osteoporose zuzulassen.
Nutzen und Risiken – Abwägung durch das BfS
Als Grundlage hierfür erstellt das BfS für jedes in Frage kommende Untersuchungsverfahren einen wissenschaftlichen Bericht, in dem Nutzen und Risiken gegeneinander abgewogen sowie Mindeststandards für die Durchführung der Untersuchungen festgelegt werden. Aktuell läuft die Bewertung der Niedrigdosis-CT zur Früherkennung von Lungenkrebs bei Rauchern.
Parallel dazu hat das BfS bestehende CT-Früherkennungsangebote ausgewertet. Dabei zeigte sich, dass die Anbieter auf ihren Websites nur selten detaillierte, fachlich valide und ausgewogene Informationen zur Verfügung stellen. Die Angaben über die Strahlenrisiken waren insgesamt unzureichend. Informationen über das Alter der jeweiligen Zielgruppe, Risikofaktoren, Anzahl und zeitlichen Abstand der Tests, Durchführung der jeweiligen Untersuchung sowie zur Abklärungsdiagnostik variierten erheblich und entbehrten oft der wissenschaftlichen Grundlage.
Einheitliche Regelungen benötigt
„Die aktuellen Angebote im Internet sind nicht nur rechtswidrig, sondern auch irreführend“, betont Paulini. „Die Internet-Auswertung des BfS belegt nachdrücklich die Notwendigkeit, bundeseinheitliche und rechtlich verbindliche Regelungen für radiologische Früherkennungsuntersuchungen zu treffen. Nur so lassen sich sowohl deren Nutzen und Qualität als auch die informierte Entscheidungsbildung möglicher Teilnehmer sicherstellen.“