IQWiG: Evidenz für nicht-invasive Diagnostik bei Verdacht auf KHK
Aussagekräftige Studienergebnisse zur Diagnostik mit CT-Angiographie und MRT bei KHK-Verdacht liefert eine jetzt an den G-BA versandte IQWiG-Recherche.
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Datum:02.07.2020
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Autor:J. Flintrop (mh/ktg)
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Quelle:Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
Für den Nachweis einer chronischen koronare Herzkrankheit (KHK) kommen verschiedene bildgebende Verfahren infrage: Neben der invasiven Koronarangiographie (ICA) mittels Linksherzkatheter sind dies auch nicht-invasive Verfahren wie die CT-Angiographie (CTA) oder Stress-Diagnostik mittels MRT.
Systematische Übersichten auf RCT-Basis und Leitlinien
Die Recherche nach aktuellen systematischen Übersichten identifizierte 24 relevante Reviews für die Evidenzkartierung. Aggregierte Ergebnisse zu ausgewählten Endpunkten (Gesamtmortalität, Myokardinfarkt etc.) aus neun RCT-basierten systematischen Übersichten wurden verglichen mit der jeweiligen Standardversorgung (u.a. nicht-invasive funktionelle Verfahren). Für die Stress-MRT lagen zwar mit einem systematischen Review nur unzureichende Daten vor, doch könnte sich dies durch die Ergebnisse aus zwischenzeitlich (seit März 2020) veröffentlichten Studien ändern.
Die Ergebnisse zeigten, dass Myokardinfarkte nach einer CTA-basierten Diagnose seltener auftraten. Ob dabei möglicherweise eine effektivere Therapieplanung nach einer CTA eine Rolle spielt, ist offen. Doch wurde nach einer CTA häufig noch eine ICA durchgeführt, ohne dass bisher die Gründe dafür deutlich wurden. Nach einer MRT wurden weniger ICAs durchgeführt. Die detaillierte Prüfung und Interpretation dieser Ergebnisse war allerdings kein Thema der Evidenzrecherche. Dies kann nur eine Nutzenbewertung leisten.
Drei evidenzbasierte Leitlinien, darunter die nationale VersorgungsLeitlinie, empfehlen übereinstimmend nicht invasive Verfahren als ersten Test zur Diagnose einer chronischen KHK.
Zum Ablauf der Berichtserstellung
Der vorliegende Bericht wurde in Form eines Arbeitspapiers im Rahmen des Generalauftrags erstellt. Diesen hat der G-BA dem IQWiG im Dezember 2004 erteilt, um die wissenschaftliche Unabhängigkeit des Instituts zu stärken. Das ermöglicht es dem IQWiG, eigenständig Themen aufzugreifen und wissenschaftlich zu bearbeiten. Im Unterschied zu anderen Berichtsformen gibt es keine Fristen für die Publikation von Arbeitspapieren. Das Arbeitspapier wurde am 2. Juni 2020 an den G-BA versandt.