RSNA 2019 – SMS-Erinnerung reduziert No-Show-Rate bei ambulanten Patienten
Eine freundliche Erinnerung ambulanter PatientInnen an ihre am nächsten Tag bevorstehende bildgebende Untersuchung verringert signifikant den Anteil jener PatientInnen, die ohne Absage nicht zur Untersuchung erscheinen
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Präsentationstag:06.12.2019 0 Kommentare
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Autor:mh/ktg
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Sprecher:Felice A. Burn
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Quelle:RSNA 2019
Felice A. Burn und KollegInnen vom Kantonsspital im schweizerischen Aarau haben untersucht, wie sich das automatische Versenden von SMS auswirkt, mit denen PatientInnen jeweils 24 Stunden vor ihrer bildgebenden Untersuchung an den Termin erinnert werden.
Methode
- Retrospektiv wurde für die ambulant einbestellten PatientInnen über 15 Monate erfasst, ob sie zur Untersuchung erschienen oder nicht
- Während neun der 15 Monate war das automatische System zur Erinnerung per SMS aktiv
- Automatischer SMS-Versand jeweils 24 Stunden vor Untersuchung
- Vergleich der No-Show-Raten mit und ohne SMS-Erinnerung
- Schätzen des wirtschaftlichen Nutzens
Ergebnisse
- 760 ambulante PatientInnen in 15 Monaten
- 67% der ambulanten PatientInnen erhielten die SMS-Erinnerung
- 2,5% nicht zur Untersuchung erschienener PatientInnen über alle Bildgebungsmodalitäten OHNE SMS-Erinnerung vs. 1.5% nach Einführung des SMS-Service
- Höchste durchschnittliche Rate von No-Shows in der MRT, geringste in der CT
- Die mittlere No-Show-Rate in der MRT fiel um 30% (von 3,7% auf 2,6%), in der CT um 42% (von 1,2% auf 0,7%), in der Mammographie um 48% (von 3,1% auf 1,6%) und beim Ultraschall um 45% (von 2,0% auf 1,1%)
- Die reduzierte Rate nicht erscheinender PatientInnen vermeidet wirtschaftliche Verluste von geschätzt 9.200 US-Dollar monatlich
Fazit
Ambulante PatientInnen an ihre am nächsten Tag bevorstehende bildgebende Untersuchung zu erinnern reduziert den Anteil jener PatientInnen, die nicht zur Untersuchung erscheinen, signifikant. So werden auch wirtschaftliche Einbußen vermieden. Um das automatische Erinnerungssystem effektiv arbeiten zu lassen, braucht es gute Daten einschließlich der Mobiltelefonnummer der PatientInnen, so Burns und Kollegen in ihrem Poster beim RSNA.