G-BA: Reform der Notfallversorgung

G-BA: Reform der Notfallversorgung
Professor André Gries (©Stefan Straube/Uniklinikum Leipzig)

G-BA beschließt Neustrukturierung für die Notfallversorgung in Deutschland. Formuliert sind auch Anforderungen hinsichtlich der diagnostischen Bildgebung.

  • Datum:
    02.05.2018
  • Autor:
    T. Brinkema (mh/ktg)
  • Quelle:
    Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als höchstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen hat im April 2018 festgelegt, dass die Schaffung einer Zentralen Notaufnahme (ZNA) Grundvoraussetzung für die mit hoher Patientensicherheit stattfindende Notfallversorgung an den Kliniken ist. Dort soll beispielsweise rund um die Uhr die Computertomographie zur Verfügung stehen, Fachärzte und qualifizierte Pfleger müssen vor Ort sein. Die leitenden Ärzte oder Pfleger einer Zentralen Notaufnahme müssen die Zusatzqualifikation „Klinische Notfall- und Akutmedizin“ beziehungsweise „Notfallpflege“ führen.

Dass die Versorgung gerade auch in ländlichen Regionen abgehängt werden könne, befürchtet André Gries, Ärztlicher Leiter der ZNA am Uniklinikum Leipzig und Notaufnahme-Experte der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), nicht: „Durch besser ausgestattete Notfallaufnahmen werden auch die Patienten besser versorgt.“ Klar könne der Weg zu einer Klinik mit Zentraler Notaufnahme etwas weiter sein. „Aber wir dürfen uns nicht einbilden, dass die aktuelle Nahversorgung und Struktur der Notfallversorgung optimal sind. Das wäre ein Denkfehler“, so Gries. „An den Kliniken, die bald wegen nicht erfüllter Standards weniger Zuschüsse erhalten, bewegt sich die Anzahl der versorgten Notfallpatienten nur im einstelligen Prozentbereich.“

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