Low-Dose-CT Lungenkrebsscreening: Starke Raucher:innen können profitieren

Low-Dose-CT Lungenkrebsscreening: Starke Raucher:innen können profitieren

Lungenkrebs-Screening-Untersuchung mit Low-Dose-CT ab Juli 2024 strahlenschutzrechtlich zulässig.

  • Datum:
    20.06.2024
  • Autor:
    J. Flintrop (mh/ktg)
  • Quelle:
    Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

Ein Lungenkrebsscreening mittels Low-Dose-CT bietet starken aktiven und ehemaligen Raucher:innen mehr Nutzen als Schaden – so lautete bereits im November 2020 das abschießende Ergebnis der Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Screening-Verfahren mit der Low-Dose-CT ab Juli 2024 strahlenschutzrechtlich zulässig

Wenn nun am 1. Juli 2024 die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in Kraft tritt, ist ein Screening-Verfahren mit der Low-Dose-CT auch strahlenschutzrechtlich zulässig.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im November 2023 das Beratungsverfahren über die Einführung eines Lungenkrebsscreenings mittels Low-Dose-CT für aktive und ehemalige Raucherinnen und Raucher eröffnet und das IQWiG mit einer Aktualisierung der Nutzenbewertung beauftragt. Zusätzlich sollte das Institut Varianten eines Lungenkrebsscreenings mittels Low-Dose-CT mit unterschiedlichen Untersuchungsintervallen, unterschiedlicher technischer Ausstattung und Bildbefundung bewerten.

Das abschließende Fazit des IQWiG lautet nun: Die aktuelle Evidenz unterstreicht die Vorteile eines Low-Dose-CT-Screenings und der Nutzen überwiegt etwaige Schadensaspekte wie das Risiko von falschen Diagnosen oder Überdiagnosen. Der Vorteil bei der Sterblichkeit erhöhte sich dabei gegenüber 2020 von einem "Anhaltspunkt" (niedrige Aussagesicherheit) auf einen "Hinweis für einen Nutzen" (mittlere Aussagesicherheit).  

Für den aktuellen Bericht hat das IQWiG die Ergebnisse einer weiteren Studie und damit insgesamt neun randomisierten kontrollierten Studien (RCT) mit mehr als 94.000 Personen ausgewertet – mit deutlichem Ergebnis: Ein Low-Dose-CT-Screening kann fünf von 1000 (ehemals) starke Raucher:innen innerhalb von etwa zehn Jahren davor bewahren, an Lungenkrebs zu sterben. Als starke Raucher:innen gelten zum Beispiel Personen, die 20 Jahre lang mindestens eine Packung Zigaretten pro Tag geraucht haben oder 10 Jahre lang mindestens zwei Packungen Zigaretten pro Tag.

Screening-Ausgestaltung noch offen

Derzeit existiert in Deutschland kein systematisches Screening auf Lungenkrebs. Gemäß der strahlenschutzrechtlichen Genehmigung für ein Screening-Verfahren mittels Low-Dose-CT durch das BMUV könnte das Lungenkrebsscreening zunächst als Selbstzahlerleistung angeboten werden und – nach Beschluss des G-BA über die Aufnahme der Untersuchung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen – später auch im Rahmen eines nationalen Früherkennungsprogramms.

Entsprechend sollte in der Bewertung die mögliche Ausgestaltung des Screenings für (ehemals) starke Raucherinnen und Raucher adressiert werden. Zur Nutzenbewertung von Varianten eines Lungenkrebs-Screenings mit Low-Dose-CT lag allerdings nur eine Studie vor, die ein jährliches Screening mit einem zweijährlichen Screening vergleicht: Insgesamt ließ sich dadurch aber nicht klären, ob das zweijährliche Low-Dose-CT-Screening im Vergleich zum jährlichen einen höheren Nutzen oder höheren Schaden hat oder zumindest gleichwertig ist. Weitere Varianten von Screeningintervallen, wie eine risikobasierte Anpassung des Screeningintervalls, werden aktuell in Studien untersucht.

Zu allen anderen Aspekten, beispielweise des technisch-apparativen Gerätestandards, der Durchführung der Bildbefundung und den Abklärungsalgorithmen bei auffälligen oder unklaren Befunden bei Personen ohne Verdacht auf Lungenkrebs, fehlt es an Evidenz.

Zur letzten Aktualisierung (19.06.2024) der "Bewertung des Lungenkrebs-Screenings mittels Niedrigdosis-Computertomographie" [S23-02]

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