RöKo 2016 – EURATOM: Was die neue EU-Richtlinie zum Strahlenschutz im Alltag verändern wird
Die Europäische Union hat mit der Richtlinie 2013/59/Euratom eine neue Strahlenschutznorm verabschiedet, die in den EU-Ländern bis 2018 verpflichtend umgesetzt werden muss. Welche Neuerungen zukünftig auf die Radiologen zukommen, hat Horst Lenzen vom Institut für Klinische Radiologie Münster zusammengefasst.
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Präsentationstag:04.05.2016
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Autor:if/ktg
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Sprecher:Horst Lenzen, Institut für Klinische Radiologie Münster
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Quelle:Deutscher Röntgenkongress 2016
Auch wenn mit dem neuen Strahlenschutzgesetz vieles beim Alten bleibt, hält es doch gewisse Neuerungen für die Radiologie parat. In Artikel neun des Gesetzes werden etwa die Grenzwerte der Organ-Äquivalentdosis für die Augenlinse gesenkt. Die Augen dürfen künftig nur noch einer Belastung von maximal 20 Millisievert pro Jahr ausgesetzt werden (früher 150 mSv). Diese deutliche Einschränkung wird vor allem interventionelle Radiologen vor eine Herausforderung stellen, dessen ist sich Lenzen sicher.
Berichten oder befunden?
Eine weitere Neuerung findet sich in Artikel 58. Hier fordert der Strahlenschutz, dass Angaben zur Strahlenexposition in einem Bericht festgehalten werden – für Lenzen eine Passage, die schon jetzt für Missverständnisse sorgt. Denn der Begriff „Bericht“ werde oft als Befund gedeutet und das sei falsch. „Die wollen nur, dass es einen Dosisbericht gibt. Im Befund muss es nicht stehen. Diese Diskussion kann entschärft werden.“Artikel 57 zielt darauf an, den überweisenden Arzt zumindest formal stärker in die Verantwortung zu ziehen, indem dieser sich am Rechtfertigungsprozess für Strahlenexpositionen beteiligen soll. Für die Praxis ergebe der neue Artikel kaum Änderungen, wie Lenzen andeutete: „Es reicht, wenn sie die rechtfertigende Indikation stellen.“