RöKo 2019 – Medizinphysikexperten sind kein lästiges Übel

RöKo 2019 – Medizinphysikexperten sind kein lästiges Übel
Uwe Heimann, MPE B+C GmbH Berlin, beim Bayer Workshop / RöKo 2019 (© B. Radike)

Die aktuelle Strahlenschutzverordnung bringt einige Neuerungen. Die bei Untersuchungen eingesetzte Strahlendosis muss detailliert dokumentiert und ausgewertet werden, besondere Vorkommnisse sind meldepflichtig. Das Einbinden von Medizinphysikexperten wird bei bestimmten Untersuchungen zur Pflicht. Wie das Ganze in der Praxis funktioniert, erklärt Uwe Heimann aus Berlin.

  • Präsentationstag:
    29.05.2019 0 Kommentare
  • Autor:
    ch/ktg
  • Sprecher:
    Uwe Heimann, MPE B+C GmbH, Berlin
  • Quelle:
    100. Deutscher Röntgenkongress 2019

Für RadioonkologInnen und interventionelle KardiologInnen sei das Thema nicht neu, sie müssten sich bereits seit 2011 damit intensiv befassen, sagte der Medizinphysikexperte (MPE) Uwe Heimann aus Berlin. Er war viele Jahre als Medizinphysiker an der Charité tätig, bevor er sein eigenes Unternehmen gründete.

Bei welchen Untersuchungen wird ein MPE zur Pflicht?

Werden Behandlungen nach individuellen Bestrahlungsplänen durchgeführt, muss ein/e MPE vor Ort anwesend sein. Das bedeutet in der Regel, dass die Festanstellung eines MPE erforderlich ist. Individuelle Bestrahlungspläne werden vor allem in der Radioonkologie eingesetzt, „in den meisten radiologischen Abteilungen hat das keine Relevanz“, so Heimann.

Das Hinzuziehen eines MPE wird für CT- oder 3D-Bildgebungen und bei interventionellen Untersuchungen erforderlich. Dies bedeutet, dass die/der MPE während der Durchführung zwar erreichbar, aber nicht vor Ort präsent sein muss.

Auch wer sich das Erbringen teleradiologischen Leitungen genehmigen lassen will, kommt zukünftig an einer/einem MPE nicht mehr vorbei.

Ab welchen Zeitpunkt gilt die MPE-Pflicht?

Für CT-Geräte und Angio-Anlagen, die bereits vor dem 31.12.2018 zur Genehmigung angezeigt wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 (§200 StrlSchG).

Geräte-Anzeigen ab dem 1.1.2019 müssen dagegen belegen, dass ein/e MPE wie gesetzlich vorgeschrieben eingebunden ist. „Der MPE wird zur Genehmigungsvoraussetzung“, erklärt Heimann.

Anzeigepflicht bedeutsamer Vorkommnisse

Seit dem 1.1.2019 müssen Vorkommnisse wie unbeabsichtigte Strahlenexpositionen, Stör- oder Notfälle, die als bedeutsam eingestuft werden (Anlage 14, StrlSchV), ‚unverzüglich‘ gemeldet werden. „Das bedeutet nicht ‚sofort’, sondern Sie haben zwei Wochen Zeit.“ Aber auch das könnte zum Problem werden, wenn nur ein/e MPE ohne Urlaubsvertretung involviert sei. Die Dosimetrie müsse nämlich von einem MPE ausgewertet werden, so Heimann. Bei einer CT beispielsweise sei das kein Hexenwerk. „Bei einer Angio kann das aber schon einmal ein paar Stunden dauern.“

Die vollständige Meldung zum Ereignis mit Auswertung aller relevanten Parameter und deren Beurteilung muss innerhalb von sechs Monaten nachgereicht werden.

Ein Zuhörer hakte nach, ob die Meldungen mit Klarnamen erfolgen müssten. Heimann bestätigte das: „In Deutschland theoretisch ja, aber die technische Umsetzung dürfte schwierig werden.“ In anderen Ländern seien die Meldungen anonymisiert möglich, was die Motivation erhöhe, die Daten freiwillig zu übermitteln.

Welche Kosten sind mit der MPE-Pflicht verbunden?

Die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) beratende Strahlenschutzkommission (SSK) empfahl dem BMU für den MPE-Einsatz folgenden geschätzten Zeitaufwand:

  • Pro CT-Scanner: 0,06 Vollzeitkräfte/Jahr (= rd. 100h)
  • Pro Angio-Anlage: 0,08 Vollzeitkräfte/Jahr (= rd. 140h)
  • Pro konventionelles Gerät, ab 2023: 0,03 Vollzeitkräfte/Jahr (= rd.50h)

Das große Problem dabei, so Heimann: „MPEs sind noch rarer als MTRAs. Und wenn Sie zu wenige haben, können Ihnen Untersuchungszeiten gekürzt werden.“

Bereits Ende 2018 warnten DRG, DGMP und APT als Fachgesellschaften vor dem Mangel und empfahlen daher, für einen Übergangszeitraum die Ausbildung zum MPE für Radiologie von zwölf auf sechs Monate zu verkürzen.

Ein Zuhörer fragte nach, ob er seine bisher in der Klinik tätigen MPEs mit Fachkunde Strahlenschutz weiterbeschäftigen könne und ob sie mit ihrer Vorbildung nicht schneller die Fachkunde MPE für Radiologie erwerben könnten. „Wer die Fachkunde Strahlenschutz hat, kann bis zum 31.12.2019 problemlos bleiben. Ich rate aber jedem die Zeit zu nutzen und sich weiterzubilden“, so Heimann.

Wobei können MPEs die RadiologInnen unterstützen?

Als mögliche Bereiche, in denen MPEs den Praxisalltag erleichtern können, nannte Heimann:

  • Schulung des Personals
  • Überprüfung der korrekten Anwendung von Hard- und Software
  • Optimierung der Strahlendosis und Bildqualität
  • Unterstützung bei der Meldung besonderer Vorkommnisse. „Wir haben das bereits durchgespielt. Alle Unterlagen für die vollständige Meldung zusammenzusuchen und auszuwerten dauert rund zehn Stunden.“
  • Alle Themen zum Strahlenschutz (z.B. Plaketten, Schürzen, Genehmigungen)
  • Kommunikation mit Behörden und Ärztlichen Stellen
  • Konfiguration und Betreuung eines Dosismanagement-Systems (DMS)

Dosismanagementsysteme erleichtern das Einhalten gesetzlicher Vorgaben

Nach §114 StrlSchV müssen alle Parameter zur Strahlendosis dokumentiert werden. Bei einem CT bekomme man beispielsweise pro Zeile 198 Daten-Zellen aufgelistet. Das sei mit dem bloßen Auge nicht erfassbar und kaum auszuwerten. „Ein Dosismanagement-System ist das Werkzeug des MPE“, unterstrich Heimann die Wichtigkeit dieses Instruments. Es bereitet die Daten übersichtlich auf und erlaubt den schnellen Abgleich mit früheren Untersuchungen und Vergleichswerten. Ist ein bedeutsames Vorkommnis aufgetreten, so erleichtert das DMS dessen Dokumentation und Ursachenanalyse.

„Dass es keine Verpflichtung dazu gibt, ein DMS zu haben, sehe ich als großes Problem“, sagte Heimann. Nicht Wenige zögerten die Anschaffung hinaus mit der Begründung, dass Dosisausschreitungen ja nur selten aufträten. Dass das ein Trugschluss ist, belegte Heimann mit einer Dissertationsarbeit der Universität Erlangen aus dem Jahr 2015: Die Doktorandin Caira Knoch hatte die Einhaltung der Diagnostischen Referenzwerte (DRW) an drei Kliniken überprüft. Daten von 18.330 PatientInnen gingen in die Analyse ein. In mehr als der Hälfte der Fälle (54%) waren die dokumentierten Dosiswerte nicht auswertbar. Ob eine Dosisüberschreitung vorliegt, könne in vielen Fällen also gar nicht beurteilt werden, kommentierte Heimann.

Auf die Frage, für welches DMS man sich entscheiden solle und ob die Wahl Einfluss darauf habe ein/e MPE zu bekommen, etwa weil er sich nur mit diesem System auskennt, gab Heimann keine spezielle Empfehlung. Er riet jedoch dazu, einen der größeren Anbieter ins Auge zu fassen und auf guten Support zu achten. „Bei Problemen sollten Ihnen jederzeit kompetente Ansprechpartner zur Verfügung stehen.“

Heimann geht davon aus, dass sich ein/e MPE schneller finden lasse, wenn ein DMS vorhanden ist. Und ist die/der MPE bereits vor der Anschaffung bekannt, sei sie/er bei der Kaufentscheidung einzubeziehen.

Auf Nachfrage, welche Systeme auch Dosisüberschreitungen aufzeichnen könnten, sagte Heimann „Das können alle Großen“ und ergänzte, dss weitere Funktionen wie Kombiprotokolle oder der Darstellbarkeit von Einzeleinstellungen seien ebenfalls sinnvoll. In manchen Fällen würde die Dosis nur in einzelnen Einstellungen überschritten bei unauffälliger Gesamtdosis. „Dann ist zwar die Summe okay, aber Sie haben trotzdem einen Ausreißer.“

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