Auf dem Weg zum Lungenkrebs-Früherkennungsprogramm

Auf dem Weg zum Lungenkrebs-Früherkennungsprogramm

Ab 1. Juli 2024 können Raucher:innen und Ex-Raucher:innen unter bestimmten Bedingungen eine Low-Dose-CT erhalten, durch die ein Lungenkarzinom frühzeitig erkannt werden kann.

  • Datum:
    01.07.2024
  • Autor:
    H.-G. Stavginski (mh/ktg)
  • Quelle:
    Deutsche Röntgengesellschaft e.V.

Die Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung ("LuKrFrühErkV") des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), die nun zum 1.7.2024 in Kraft tritt, ist Grundlage für diesen ersten wichtigen Schritt.

„Wir begrüßen das Inkrafttreten dieser Rechtsverordnung“, erklären die acht medizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbände, die an der Lungenkrebsfrüherkennung beteiligt sind. In einer gemeinsamen Pressemitteilung betonen Sie aber: „Bis zu einem für alle Risikopersonen erreichbaren Früherkennungsprogramm müssen allerdings weitere Schritte folgen.“ Insbesondere ist jetzt der Gemeinsame Bundesausschuss gefordert, die genauen Bestimmungen für die Durchführung und die Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte festzulegen. Dies muss innerhalb der nächsten 18 Monate geschehen.

CT-Früherkennung ist wirksame, sichere und kosteneffektive Methode

Die strukturierte Früherkennung von Lungenkrebs durch eine Low-Dose-CT in Personengruppen mit einem hohen Lungenkrebs-Risiko ist eine wirksame, sichere und kosteneffektive Methode. Durch Diagnosestellung in einem frühen Tumorstadium kann die Sterblichkeit an Lungenkrebs signifikant gesenkt werden.

Entsprechend wurden Low-Dose-CT-basierte Lungenkrebs-Screeningprogramme weltweit unter anderem in den USA, Kanada, Australien, China und Südkorea etabliert. In Europa laufen bereits erfolgreiche nationale Früherkennungsprogramme mittels Low-Dose-CT in Kroatien, Polen und der Tschechischen Republik.

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